Empfehlungen zur Beseitigung von Brandschäden

Wir wollen Ihnen hier eine Orientierungshilfe für die Reinigung und Sanierung der erkalteten Brandstelle geben.

Melden Sie den eingetretenen Schaden unverzüglich Ihrer Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden, stimmen Sie bitte alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und der Versicherung ab.

 

Zur Reinigung und Sanierung der Brandstelle können Sie eine Fachfirma beauftragen, Sie können dies aber auch in Eigenregie durchführen, dabei sollten Sie unbedingt nachfolgende Punkte beachten:

  • Betreten Sie die noch nicht erkaltete Brandstelle frühestens 1-2 Stunden nach den Löscharbeiten und nach ausreichender Durchlüftung.
  • Vermeiden Sie die Verschleppung von Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen auf in Fluren mit Folie ab und legen Sie im Übergangsbereich zu nicht betroffenen Bereichen feuchte Tücher zum Abtreten der Schuhe aus.
  • Brandverschmutzte Klima- und Lüftungsanlagen sollten Sie erst nach einer Überprüfung durch eine Fachfirma wieder in Betrieb nehmen.
  • Reinigungsarbeiten in Bereichen, bei denen nur kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, angebranntes Essen oder Brände mit geringer Brandverschmutzung) können Sie mit haushaltsüblichen Mitteln durchführen. Verwenden Sie vorsichtshalber Gummihandschuhe.
  • Beim Reinigen nach größeren Bränden (z.B. Küchen-, Zimmerbrand) sollten Sie auf staubarmes Arbeiten achten und folgende Schutzkleidung tragen (im Baumarkt, Baustoff- oder Malereibedarf erhältlich - siehe Gelbe Seiten):
    • Einmal-Anzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
    • Für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken der Schutzgruppe P 3)
    • Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten
    • Gummihandschuhe für Nassarbeiten
  • Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden wenn ihr Zustand dies zulässt.
  • Textile Arbeitsschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen.
  • Nach Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

 

Entsorgung von Brandrückständen

Brandrückstände sollten Sie getrennt zur Entsorgung bereitstellen.

  • Vom Brandrauch durchdrungene Lebensmittel und brennbare Bestandteile können der Haus- bzw. Sperrmüllentsorgung zugeführt werden.
  • Nicht brennbare wiederverwertbare Bestandteile (z.B. Elektrogeräte, Metalle) sollten der Schrottverwertung, Baustoffe (z.B. Steine, Ziegel, Mauerreste) dem Bauschuttrecycling zugeführt werden. Wenn Sie Fragen zur Entsorgung der Brandrückstände haben und für weitere Auskünfte, speziell für Sondermüll (z.B. Farben, Lacke, Arznei etc.) steht Ihnen die Abfallberatung der Universitätsstadt Marburg gerne zur Verfügung.

 

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